Hundegarten Tierpension Tierarzt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUSI & STROLCH OEG


Buerohase1.
Wir verpflichten uns, Ihr Tier nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen. Dafür benötigen wir jedoch von Ihnen, dem/r Tierbesitzer/In, vollständige und ehrliche Information über alle Besonderheiten, die Ihr Tier betreffen. Insbesondere Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten wie z.B. Bissigkeit, Angst in bestimmten Situationen, Verhalten gegenüber anderen Hunden und/oder anderen Tieren sind uns unbedingt spätestens beim Einchecken des Tieres mitzuteilen und im Aufnahmebogen zu notieren. Auch Besonderheiten wie extremes Klettern und Graben bitten wir, uns mitzuteilen. Beim bewussten Verschweigen von Untugenden oder Krankheiten gehen alle hieraus entstehenden Schäden in voller Höhe zu Lasten des Besitzers.

2. Impfschutz:

  • bei Hunden: Alle Hunde, die in die Pension aufgenommen werden, müssen einen gültigen Impfschutz aufweisen und diesen durch ihren Impfpass belegen (Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Zwingerhusten, Tollwut, Leptospirose).
  • bei Katzen: Katzenseuche/Katzenschnupfen, Leukose und FIP-Test muss negativ sein, entweder schriftlich vom Haustierarzt vorlegen oder kann bei uns durchgeführt werden.
  • bei Kaninchen: Bei Freilauf ist Myxomatoseimpfung anzuraten, kann bei uns durchgeführt werden.

3. Da sich die Hunde in der freien Natur bewegen, empfehlen wir die Anwendung eines Zecken- und Flohschutzmittels mit Langzeitwirkung kurz vor dem Einchecken in unsere Pension. Weiters bitten wir Sie, Ihren Hund kurz vorher zu entwurmen. Beide Behandlungen können selbstverständlich auch in unserer Tierarztpraxis durchgeführt werden.

4. Wir werden den Tieren, sofern sie verträglich sind, ausreichend Kontakt mit Artgenossen ermöglichen. Beim Laufen und Spielen in der Gruppe kann es trotz Aufsicht und intensiven Vorsorgemassnahmen vorkommen, dass leichte Verletzungen auftreten. Sollten sie einer Behandlung bedürfen, werden wir diese in unserer Tierarztpraxis durchführen. Da das Verletzungsrisiko bei Gruppenhaltung auch bei grösster Sorgfalt nie vollständig auszuschliessen ist, müssen wir jegliche Haftung für Verletzungen ausschliessen. Dieses Risiko ist nur durch Einzelunterbringung Ihres Tieres auszuschliessen. Falls Sie dies wünschen, geben Sie es bitte beim Einchecken unbedingt an. Für die wesentlich zeitintensivere Einzelbetreuung wird ein Aufpreis verrechnet.

5. Läufige Hündinnen und solche, die kurz vor der Läufigkeit stehen, können wir leider nicht aufnehmen. Sollte es im Verlauf des Aufenthalts in unserer Tierpension zum Einsetzen der Läufigkeit kommen, werden wir die Hündin separieren und einzeln betreuen. Dies wird separat mittels Einzelbetreuungszuschlag verrechnet.

6. Im Falle, dass bei uns eingestellte Tiere nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, werden wir versuchen, mit dem Besitzer bzw. den anderen auf dem Aufnahmebogen angegebenen Personen Kontakt aufzunehmen. Sollte trotz mehrerer Versuche innerhalb einer Woche keine Kontaktaufnahme möglich sein, behalten wir uns vor, das Tier an den zuständigen Tierschutzverein abzugeben.

7. Unsere Anlagen sind auf höchste Sicherheit bezüglich der Vermeidung des Entlaufens von Tieren ausgelegt. Sollte dennoch ein Tier es schaffen, zu entlaufen, haften wir hierfür nicht und ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursachen könnte.

8. Beim Auftreten eines akuten Notfalles behalten wir uns vor, alle notwendigen tierärztlichen Massnahmen sofort durchzuführen. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend verständigen.

9. Alle tierärztlichen Leistungen werden gemäss der tierärztlichen Honorarordnung separat verrechnet.

10. Für Schäden, die von einem uns anvertrauten Tier verursacht werden, haftet ausschließlich der Besitzer.

11. Stornobedingungen: Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung haben, müssen wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung anteilige Gebühren verrechnen:

  • Stornierung bis 3 Wochen vor Aufnahmedatum: keine Gebühren
  • Stornierung bis 1 Woche vor Aufnahmedatum: 50 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts
  • Stornierung innerhalb einer Woche vor Aufnahmedatum: 70 % der Kosten des gebuchten Aufenthalts

12. Zahlungskonditionen: Der Pensionsaufenthalt ist im Voraus zu bezahlen. Bei höheren Beträgen kann eine Zahlung in 2 Raten vereinbart werden.

13. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen oder einseitige Abänderungen des Vertrages sind ungültig. Gerichtsstand ist St. Pölten.