| Hundegarten
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen der SUSI & STROLCH OEG |
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2. Impfschutz:
3. Da sich die Hunde in der freien Natur bewegen, empfehlen wir die Anwendung eines Zecken- und Flohschutzmittels mit Langzeitwirkung kurz vor dem Einchecken in unsere Pension. Weiters bitten wir Sie, Ihren Hund kurz vorher zu entwurmen. Beide Behandlungen können selbstverständlich auch in unserer Tierarztpraxis durchgeführt werden. 4. Wir werden den Tieren, sofern sie verträglich sind, ausreichend Kontakt mit Artgenossen ermöglichen. Beim Laufen und Spielen in der Gruppe kann es trotz Aufsicht und intensiven Vorsorgemassnahmen vorkommen, dass leichte Verletzungen auftreten. Sollten sie einer Behandlung bedürfen, werden wir diese in unserer Tierarztpraxis durchführen. Da das Verletzungsrisiko bei Gruppenhaltung auch bei grösster Sorgfalt nie vollständig auszuschliessen ist, müssen wir jegliche Haftung für Verletzungen ausschliessen. Dieses Risiko ist nur durch Einzelunterbringung Ihres Tieres auszuschliessen. Falls Sie dies wünschen, geben Sie es bitte beim Einchecken unbedingt an. Für die wesentlich zeitintensivere Einzelbetreuung wird ein Aufpreis verrechnet. 5. Läufige Hündinnen und solche, die kurz vor der Läufigkeit stehen, können wir leider nicht aufnehmen. Sollte es im Verlauf des Aufenthalts in unserer Tierpension zum Einsetzen der Läufigkeit kommen, werden wir die Hündin separieren und einzeln betreuen. Dies wird separat mittels Einzelbetreuungszuschlag verrechnet. 6. Im Falle, dass bei uns eingestellte Tiere nicht zum vereinbarten
Termin abgeholt werden, werden wir versuchen, mit dem Besitzer bzw. den
anderen auf dem Aufnahmebogen angegebenen Personen Kontakt aufzunehmen.
Sollte trotz mehrerer Versuche innerhalb einer Woche keine Kontaktaufnahme
möglich sein, behalten wir uns vor, das Tier an den zuständigen
Tierschutzverein abzugeben. 8. Beim Auftreten eines akuten Notfalles behalten wir uns vor, alle notwendigen tierärztlichen Massnahmen sofort durchzuführen. Wir werden Sie selbstverständlich umgehend verständigen. 9. Alle tierärztlichen Leistungen werden gemäss der
tierärztlichen Honorarordnung separat verrechnet. 11. Stornobedingungen: Da wir nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung haben, müssen wir im Falle einer kurzfristigen Stornierung anteilige Gebühren verrechnen:
12. Zahlungskonditionen: Der Pensionsaufenthalt ist im Voraus zu bezahlen. Bei höheren Beträgen kann eine Zahlung in 2 Raten vereinbart werden. 13. Jeder Betreuungsauftrag unterliegt diesen Geschäftsbedingungen. Mündliche Vereinbarungen oder einseitige Abänderungen des Vertrages sind ungültig. Gerichtsstand ist St. Pölten.
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